Steuer-Tipps Januar 2023
Der Jahresbeginn 2023 bringt eine Fülle von steuerlichen Änderungen.
Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Bei der Anschaffung oder Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren kann ab 2023 ein IFB steuerlich geltend gemacht werden.
Die Kleinunternehmerpauschalierung im Rahmen des Einkommensteuergesetzes ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen pauschale Betriebsausgaben in Höhe von 45 % der Betriebseinnahmen.
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Vorsorgeuntersuchungen helfen bei der Früherkennung von Krankheiten und werden nun im Rahmen der Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ von der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) besonders gefördert.
Kommt es zum gleichzeitigen Ausfall von mehreren Mitarbeitern in Unternehmensbereichen, wo nur wenige Mitarbeiter das entsprechende Know-how haben, kann dies gravierende Folgen für das Unternehmen haben.