Steuer-Tipps Mai 2016
Die Grunderwerbsteuer wird seit 1.1.2016 grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.
Neuregelung ab 2016
Im Zuge der Steuerreform wurde die Absetzung für Abnutzung (AfA) für betrieblich genutzte Betriebsgebäude einheitlich mit 2,5 % festgesetzt.
Im Zuge der Steuerreform wurden die Bestimmungen darüber, welche Bezüge im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zum Entgelt zählen, an das Einkommensteuergesetz angepasst.
Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins gesenkt. Der Basiszinssatz beträgt in Österreich nun -0,62 % (statt bisher -0,12 %). Die Senkung wirkt ab 16.3.2016. Dadurch sind nun auch die Anspruchs-, Aussetzungs-, Berufungs- und Stundungszinsen niedriger.
Der Empfänger einer Lieferung bzw. Leistung ist nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
Veränderungsmanagement wird auch Change Management genannt. Es bezeichnet alle Aufgaben, Maßnahmen und Tätigkeiten mit dem Ziel, z. B. neue Strategien, Strukturen oder Prozesse im Unternehmen einzuführen.