Steuer-Tipps September 2019
1.9.2019 haben grundsätzlich alle Väter von Neugeborenen unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstnehmer Anspruch auf einen sogenannten Papamonat, also einer Freistellung anlässlich der Geburt.
Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen werden ab 2020 erweitert.
Falls die geplante Steuerreform 2020 noch Ende September im Nationalrat beschlossen wird (der Antrag dazu wurde bereits eingebracht), kommt mit 2020 auch eine neue Pauschalierung im Bereich der Einkommensteuer.
Die Außenprüfung (AP) überprüft nicht nur die Buchhaltung, sondern vor allem den Betrieb und seine inneren Abläufe.
Mit Beginn 2020 können Behörden grundsätzlich bundesbehördliche Dokumente elektronisch zustellen. Ausgenommen davon sind Angelegenheiten, die nicht elektronisch abwickelbar sind, wie z. B. die Zustellung eines Reisepasses.
Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.
Wer ein Unternehmen führt – egal ob Großkonzern oder Ein-Mann-Betrieb –, möchte seine Produkte oder Leistungen absetzen, Arbeitsplätze schaffen und erhalten und schließlich auch Gewinne erwirtschaften.