Steuer-Tipps Juli 2020
Im Konjunkturstärkungsgesetzes (KonStG 2020) finden sich neben einer Vielzahl von Änderungen auch Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Investitionen.
Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden.
Der Umsatzsteuersatz wurde für bestimmte Umsätze in unterschiedlichen Bereichen für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 auf 5 % gesenkt.
Mittels einer gesetzlichen Anpassung im sogenannten Wirtepaket und einer BMF-Info wurden die Regelungen zu steuerfreien Essensbons geändert.
Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die Gastronomie beschlossen.
Für Kraftfahrzeuge mit geringen CO2-Emissionswerten ist laut Sachbezugswerteverordnung ein geringerer Sachbezug anzusetzen als für jene mit höheren Emissionswerten.
Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20 %. Die Rechnungen sind also mit 20 % Umsatzsteuer auszustellen.
Ab 1. Juli 2020 wird die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wieder gemeinsam von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Finanzverwaltung durchgeführt.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Krise ein Lehrlingspaket angekündigt.
Einige Unternehmen müssen Mitarbeiter aktuell bedingt durch die Corona-Krise kündigen. Dies eröffnet nun anderen Betrieben die Chance, jetzt eventuell genau jene Mitarbeiter zu finden, die bisher nicht verfügbar waren.