Steuer-Tipps April 2022
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu € 3.000,00 im Kalenderjahr sind ab 2022 von der Einkommensteuer befreit.
Die nunmehr beschlossene Ökosoziale Steuerreform sieht neben diversen steuerlichen Neuregelungen wie der CO2-Bepreisung auch eine wesentliche Änderung im Bereich der Umsatzsteuer vor.
Sind im Einkommen eines Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten, gelten für die Steuerfestsetzung der Einkommensteuer in bestimmten Fällen besondere Regelungen.
Mit Wirksamkeit ab 1.1.2022 erfolgte eine umfangreiche Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen.
Die Frage, ob Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig sind, kann nicht pauschal beantwortet werden.
Die Steuerreform brachte auch die Möglichkeit ab 2022 mit neuen Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und somit Steuern zu sparen.
Nicht jeder Unternehmer muss das Rad wieder neu erfinden. Durch geschickte Unternehmenskooperationen kann man auf das Know-how von anderen zurückgreifen.