Steuer-Tipps April 2018
Rabatte, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern (allen oder bestimmten Gruppen) gewähren, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit.
Der Umsatzsteuersatz soll von 13 % auf 10 % gesenkt werden.
Abhängig vom Umsatz des Vorjahres sind von den meisten Unternehmen beim Finanzamt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA), eine Umsatzsteuerjahreserklärung und bei innergemeinschaftlichen Sachverhalten Zusammenfassende Meldungen (ZM) zu erstellen und grundsätzlich verpflichtend elektronisch abzugeben.
Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen (Vollstreckungshandlungen) setzen.
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind umfangreiche laufende Meldungen an die Sozialversicherung zu erstatten. Dieses Melde- und Abrechnungssystem ändert sich ab 1.1.2019 wesentlich.
In Mitarbeitergesprächen wird oft auch das Gehalt thematisiert. Der Mitarbeiter denkt dabei oft an den Betrag, der monatlich auf seinem Bankkonto gutgeschrieben wird.
Als Unternehmer haben Sie laufend eine Menge Aufgaben zu erledigen. Gleichzeitig soll auch das Privat- und Familienleben nicht zu kurz kommen und ausreichend Zeit für Erholung bleiben. Hier ein paar Tipps.