Steuer-Tipps Jänner 2019
Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von wesentlichen Neuerungen und Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Auf Basis einer Änderung einer EU-Richtlinie hat das Bundesministerium für Finanzen in der aktuellen Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien seine Rechtsansicht zur umsatzsteuerlichen Behandlung von ab 1.1.2019 ausgestellten Gutscheinen dargelegt. Die wichtigsten Aussagen sind:
Die Wirtschaftskammer finanziert sich hauptsächlich durch Umlagen der eigenen Mitglieder. Neben der Grundumlage, die direkt an die Kammer zu entrichten ist, sind die Kammerumlage 1 (KU1) und Kammerumlage 2 (KU2) an das Finanzamt zu bezahlen.
Mitglieder der Wirtschaftskammer, die Dienstnehmer beschäftigen, haben in der Regel den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ oder auch Kammerumlage 2) zu bezahlen, wenn die Bemessungsgrundlage € 1.095,00 pro Monat übersteigt.
Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden Arbeitslosenversicherung, können dieser jedoch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten.
Eines der wichtigsten Ziele eines Unternehmens ist es, die Liquidität aufrechtzuerhalten und damit ständig zahlungsfähig zu sein. Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig, so liegt ein Insolvenztatbestand vor.