
Steuer-Tipps November 2020
ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
ASVG-Werte (voraussichtlich) |
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Geringfügigkeitsgrenze Grenzwert für pauschalierte |
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Höchstbeitragsgrundlage |
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Höchstbeitragsgrundlage |
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Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. |
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