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Steuer-Tipps April 2020

Coronavirus: AWS-Überbrückungsgarantien

Eine aws Garantie ist grundsätzlich

  • eine Garantie der Republik Österreich
  • zugunsten eines österreichischen Unternehmens
  • an die Bank
  • für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits
  • im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote
  • für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird.

Zielgruppen der aws Überbrückungsgarantien sind

  • gewerbliche und industrielle Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
  • Einpersonenunternehmen (EPU)
  • alle freien Berufe
  • neue Selbständige
  • Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur

Zielgruppen sind unter anderem nicht große Unternehmen (OeKB Zuständigkeit), KMUs im Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft mit einem Finanzierungsbedarf von bis zu € 1,5 Mio (ÖHT Zuständigkeit) Unternehmen aus dem Banken- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungen und Realitätenwesen sowie Vereine, Gebietskörperschaften und Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 % direkt oder indirekt beteiligt sind.

Der Verwendungszweck liegt in der Stärkung der Liquidität in Form von Betriebsmittelkrediten für Kosten im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ und in der Stundung von bestehenden Finanzierungen. Förderbare Kosten sind laufende Aufwendungen (z.B. Personalkosten, Sachkosten) für den Zeitraum 16.03.2020 bis 31.12.2020 und Stundungen von bestehenden Kreditlinien oder  Leasingverbindlichkeiten, die im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 fällig waren bzw. fällig werden.

Welche Varianten sind möglich?
Handelt es sich beim Antragsteller um kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ entsprechend der EU-Bestimmungen, so sind die folgenden beiden Garantien im Rahmen des Corona Hilfsfonds möglich.

  • Kredithöhe bis zu € 500.000: Diese Kredite werden mit einer Garantiequote von 100% besichert.  Die Zinssatzobergrenze beträgt 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren aber max. 0,00 % p.a., tilgungsfrei bis 1.1.2021. Es fällt kein aws Garantieentgelt an.
    Obergrenze für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors: €  120.000, für Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion € 100.000.
  • Kredithöhe bis zu € 27,7 Mio: Diese Kredite werden mit einer Garantiequote von 90% besichert.  Die Zinssatzobergrenze beträgt 1% fix. aws Garantieentgelt 0,25 – 1%.
    Bei Krediten, deren Laufzeit über den 31. Dezember 2020 hinausgeht, dürfen folgende Kredithöchstbeträge nicht überschritten werden:
    a) das Doppelte der gesamten jährlichen Lohn- und Gehaltssumme des geförderten Unternehmens im Jahr 2019, oder
    b)  25% des Gesamtumsatzes des geförderten Unternehmens im Jahr 2019, oder
    c)  in angemessen begründeten Fällen und auf der Grundlage einer Selbstauskunft, in dem der Liquiditätsbedarf des geförderten Unternehmens dargelegt ist, kann der Kreditbetrag erhöht werden, um den Liquiditätsbedarf für die kommenden 18 Monate bei KMU.

Variante 1) und Variante 2) können kombiniert werden. Auf diese beiden Varianten sind umfangreiche Voraussetzungen und Verpflichtungen entsprechenden den Förderrichtlinien für Garantien des Corona Hilfsfonds zu beachten. Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wickelt den Corona Hilfsfonds ab. Die Eckpunkte zu den Förderrichtlinien für die COFAG Garantien des Corona Hilfsfonds finden Sie in unserem Artikel „CORONAVIRUS: Welche Richtlinien gelten für die Garantievergabe aus dem Corona-Hilfsfonds?“.

Neben den beiden oben beschriebenen Garantien des Corona Hilfsfonds besteht auch eine dritte Variante für die die Voraussetzung „kein Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht gilt. Für diese Variante ist aber unter anderem erforderlich, dass für das Unternehmen kein Reorganisationsbedarf besteht (URG Kriterien) und kein Insolvenztatbestand vorliegt.

  • Kredithöhe bis zu € 1,5 Mio: Diese Kredite werden mit einer Garantiequote von 80% besichert.  Die Zinssatzobergrenze ist variable. Es fällt kein aws Garantieentgelt an. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Deminimis-Rahmen beim Unternehmen bzw der Unternehmensgruppe noch verfügbar sein muss (dabei werden Förderungsbeträge der letzten 3 Jahre zusammengerechnet betrachtet).

Die Laufzeit von allen drei Garantievarianten beträgt bis zu 5 Jahre. Anträge können nur über die Bank des Unternehmens eingereicht werden. Vollständige Garantieanträge werden in einem Schnellverfahren genehmigt.

Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen, weitere Voraussetzungen, die entsprechenden Garantierichtlinien und die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter https://www.aws.at.

   
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