
Steuer-Tipps November 2019
ASVG-Werte 2020 (voraussichtlich)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
ASVG-Werte (voraussichtlich) |
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Geringfügigkeitsgrenze Grenzwert für pauschalierte |
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Höchstbeitragsgrundlage |
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Höchstbeitragsgrundlage |
€ 6.265,00 |
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. |
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