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Steuer-Tipps November 2018

ASVG-Werte 2019 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020

ASVG-Werte (voraussichtlich)

Geringfügigkeitsgrenze
monatlich

Grenzwert für pauschalierte
Dienstgeberabgabe


€ 446,81


€ 670,22

Höchstbeitragsgrundlage
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen


€ 174,00
€ 5.220,00
€ 10.440,00

Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung

 

€ 6.090,00


Unfallversicherungsbeitrag 2019
Laut Ministerialentwurf des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes soll per 1.1.2019 der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

   
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