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Steuer-Tipps Dezember 2017

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für 2018 betragen diese für steuerliche Zwecke:

Altersgruppe

2018

  0 –   3 Jahre

€ 204,00

  3 –   6 Jahre

€ 262,00

  6 – 10 Jahre

€ 337,00

10 – 15 Jahre

€ 385,00

15 – 19 Jahre

€ 454,00

19 – 28 Jahre

€ 569,00

Unterhaltsabsetzbetrag
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:

für das 1. Kind

€ 29,20 p. m.

für das 2. Kind

€ 43,80 p. m.

für jedes weitere Kind

€ 58,40 p. m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn

  • der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
   
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