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Steuer-Tipps April 2017

Kurzfristige Grundstücksvermietung – Abgabenänderungsgesetz 2016

Bisher mussten Vermieter grundsätzlich auch bei kurzfristiger Vermietung von Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, prüfen, ob der Mieter aus dieser Leistung fast vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Beschäftigungsbonus

Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden.

Spendenbegünstigung für die Vermögensausstattung einer Stiftung

Eine Zuwendung an eine Stiftung zwecks Vermögensausstattung ist keine herkömmliche Spende im Sinne des § 4a EStG, weil die Spende nicht unmittelbar für einen begünstigten Zweck verwendet wird. Für die ertragsbringende Vermögensausstattung einer Stiftung (oder einer vergleichbaren Vermögensmasse) die bestimmte Voraussetzungen erfüllt und begünstigte Zwecke verfolgt wurde aber eine weitere Spendenbegünstigung geschaffen.

Als Unternehmer Kinder mitversichern?

Kinder von SVA-Versicherten sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Mutter und Vater mitversichert, wenn die Kinder keine eigene Krankenversicherung haben.

Gewinnfreibetrag: Beschränkung entfällt

Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.

Steuerfreie „Essens-Marken“

Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor.

Vorsteuerabzug bei nach dem 1.1.2016 gekauften E-Fahrzeugen

Erwirbt ein Unternehmer ein E-Fahrzeug mit CO2-Ausstoß von 0 g/km und kauft und nützt der Unternehmer zudem eine betriebseigene Ladestation für derartige Elektroautos, steht in Frage, ob für die Anschaffung des Fahrzeuges und der Ladestation sowie für die Kosten des Betriebes, insbesondere für die Energie(=Strom)kosten, ein Vorsteuerabzug zusteht.

Reklamationen als Chance?

Ein verärgerter Kunde gibt, wie zahlreiche Untersuchungen zeigen, seine schlechten Erfahrungen im Kollegen- und Bekanntenkreis im Schnitt zehnmal weiter und beendet im schlechtesten Fall die Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen.

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