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Steuer-Tipps März 2017

Steuerpläne der Regierung für 2017/2018

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 sind folgende steuerlich relevante Vorhaben angeführt.

Kleinunternehmer: Welche Umsätze sind nicht mehr einzurechnen?

Kleinunternehmer sind Unternehmer mit einem Umsatz von höchstens € 30.000,00. Als solche sind sie von der Umsatzsteuer unecht steuerbefreit. Das heißt, sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, sind aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Wann sind Trinkgelder steuerfrei?

Trinkgelder sind gesetzlich von der Einkommensteuer befreit, wenn man, also i.d.R. der Leistungsempfänger (Kunde, Restaurant-, Hotelgast,…) für eine Arbeitsleistung freiwillig ein ortsübliches Trinkgeld gibt.

Pädagogisch qualifiziertes Personal: Wann ist Kinderbetreuung steuerlich absetzbar?

Nach dem Einkommensteuergesetz können Kinderbetreuungskosten bis maximal € 2.300,00 pro bis zu 10-jährigem Kind als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn die Betreuung u. a. durch eine pädagogisch qualifizierte Person, die keine haushaltszugehörige Angehörige ist, erfolgt.

Sind langjährige Renovierungskosten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können grundsätzlich Aufwendungen für das Mietobjekt (u. a. auch Instandsetzungsaufwand) und die Absetzung für die Abnutzung als Werbungskosten abgesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass überhaupt eine Einkunftsquelle vorliegt.

Registrierkassen-Nachschau

Mit 1.4.2017 treten die letzten gesetzlichen Bestimmungen zur Registrierkasse in Kraft. Dann müssen alle Vorbereitungen für den laufenden Betrieb mit Registrierkasse – wie Inbetriebnahme und Registrierung – erledigt sein.

Schnelligkeit als Wettbewerbsvorteil

Einen Startplatz in der ersten Reihe der wirtschaftlich nachhaltig agierenden Unternehmen erlangt und behält nur, wer schnell und zugleich auch wohlüberlegt vorgeht.

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