Steuer-Tipps Februar 2017
Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer. Ab 1.4.2017 müssen die Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung verbunden sein. Dann gelten für Unternehmer mit Registrierkassenpflicht neue, zusätzliche Anforderungen an die Belege der Registrierkasse.
Das Verkehrsministerium, das Umweltministerium und die Automobilbranche haben ein Paket zur Förderung der Elektromobilität mit einem Gesamtvolumen von € 72 Mio. beschlossen. Ab 1.3.2017 bis Ende 2018 werden der Ankauf von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladestationen gefördert.
Der Arbeitgeber hat die Sozialversicherungsbeiträge für seine Dienstnehmer an die Gebietskrankenkasse (GKK) abzuführen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, drohen Verzugszinsen.
Für das Veranlagungsjahr 2017 werden bestimmte Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung erstmals automatisch berücksichtigt. Dafür ist die Datenübermittlung vom Zahlungsempfänger direkt an die Finanz erforderlich.
Erstmals für das Veranlagungsjahr 2016 wird die Finanz die Arbeitnehmerveranlagung durchführen, ohne den Antrag des Arbeitnehmers abzuwarten.
Seit 9.1.2017 kann die KMU-Investitionszuwachsprämie beantragt werden. Anträge können bis 31.12.2018 eingereicht werden. Innerhalb dieses Zeitraums wird auch hier gefördert, solange Fördermittel vorhanden sind.
Für Großunternehmen gehört Content-Marketing einfach zum guten Ton, fast jedes nützt es in der einen oder anderen Form. Aber auch Klein- und Mittelbetriebe können diese Marketingart für sich nützen. Mittlerweile gibt es bereits eigene Marketingunternehmen, die sich auf diese Form der Werbung spezialisiert haben.?