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Unternehmensbewertung

Basis für die Errechnung des Unternehmenswertes sind die Barwerte der zukünftigen Cash Flows, die der Eigentümer aus dem Unternehmen erhält.
Maßgebend für die Bewertung ist also die zukünftige Entwicklung des Unternehmens, daher ist eine plausible Planungsrechung die Voraussetzung, um den Wert bestimmen zu können.
Die Planung ist ein zentrales Element der Unternehmensbewertung. Damit die Planung im Hinblick auf materielle und formelle Plausibilität plausibilisiert werden kann, ist es notwendig, sowohl unternehmensbezogene Daten als auch Daten über die Unternehmensumwelt zu sammeln.
Ausgehend vom Bewertungsstichtag müssen zukünftige Chancen und Risiken des Unternehmens so realistisch wie möglich eingeschätzt werden. Da die zukünftige Entwicklung mit Unsicherheit behaftet ist, werden mehrere mögliche Szenarien entwickelt und aufgrund von Wahrscheinlichkeiten ein gewichteter Unternehmenswert errechnet.

Verfahren

Man unterscheidet marktorientierte Verfahren und Diskontierungsverfahren. Bei marktorientierten Verfahren werden Preise, die in der Vergangenheit beim Verkauf von Unternehmen erzielt wurden, in Bezug zu einer bestimmten Größe gesetzt (Multiples). Als Bezugsgrößen können Umsatz, EBIT, EBITDA oder der Jahresüberschuss herangezogen werden. Eine ausschließliche Bewertung auf Basis von Multiples ist aber nur für Kleinstunternehmen, deren Umsätze die Grenze von EUR 700.000 nicht überschreiten, zulässig. Bei größeren Unternehmend ist zwingend ein Diskontierungsverfahren anzuwenden. Multiples müssen zur Plausibilisierung des Ergebnisses des Diskontierungsverfahrens ermittelt werden.

Diskontierungsverfahren

Eine exakte Planungsrechnung ist meist nur über einen Zeitraum von drei Jahren möglich. Je weiter weg eine Planperiode vom Bewertungsstichtag liegt, umso mehr nimmt die Planungsunschärfe zu. Daher wird – sobald das Erreichen eines Gleichgewichtszustandes angenommen werden kann – ein Barwert der ewigen Rente angesetzt. Der Wertanteil der ewigen Rente hat in der Regel einen sehr hohen Anteil am Gesamtwert des Unternehmens. Um unrealistische Bewertungsergebnisse zu vermeiden, soll laut Fachgutachten KFS/BW1, des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zumindest bei kapitalintensiven Unternehmen eine langfristige Rentabilität des Unternehmens in Höhe der Kapitalkosten angenommen werden.

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